Kinderlärm im Mehrfamilienhaus – Was ist normal und was ist zuviel?

Kinderlärm

Kinderlärm ist etwas, was schnell zur Belastung werden kann. Während Eltern den Lärm ihrer Kinder gern überhören und die Liebe zum eigenen Kind, alles nicht ganz so schlimm macht, können Nachbarn sich den Krach selten schönreden.

Kinderlärm im Mehrfamilienhaus ist bei den meisten Alltag, denn fast überall wohnt irgendwo eine Familie mit kleinen Kindern. Als Nachbar hört man den Kinderlärm nicht gern und kann sich schnell davon stressen lassen. Je nachdem wie hellhörig das Haus ist und um wie viele Kinder es sich handelt, kann der Lärm früher oder später zum Konflikt führen. Aber was ist zu viel und wie viel muss geduldet werden?

Kinderlärm im Mehrfamilienhaus, im Garten, draußen und während der Ruhezeiten

Bevor Ihr euch ein Mehrfamilienhaus bauen oder wenn ihr in einem Mehrparteienhaus einziehen wollt, solltet Ihr Euch einmal mit der aktuellen Rechtsprechung rund um das Thema Kinderlärm beschäftigen. So vermeidet Ihr böse Überraschungen und kennt eure Rechte (und Pflichten).

In den folgenden Zeilen gehen wir dem Thema Kinderlärm im Mehrfamilienhaus, im Garten, Draußen und während der Ruhezeiten genauer auf den Grund.

#1 – Kinderlärm im Mehrfamilienhaus

Kinderlärm

Kinder sind etwas Schönes, können für Nachbarn dennoch schnell ein Streitpunkt werden. Generell ist Kinderlärm in einem Mehrfamilienhaus zu erwarten und muss geduldet werden. Schreit ein Kind ab und zu kurz oder rennt quietschend durch das Treppenhaus, dann ist das kein Grund für eine Beschwerde. Auch wenn die Eltern mal zu hören sind, weil sie ihr Kind ermahnen, ist das nichts, was negative Folgen haben kann. Empfindliche Nachbarn können sich darüber beklagen, werden hier aber in keiner Ecke Erfolg erzielen.

Anders sieht es aus, wenn der Kinderlärm überhandnimmt. Auch wenn Nachbarn Kinderlärm im Mehrfamilienhaus erwarten und akzeptieren müssen, so gibt es hier gewisse Grenzen. Eltern sind nämlich in der Pflicht sich um ihre Kinder zu kümmern und durch erzieherische Maßnahmen Lärm möglichst niedrig zu halten. Zwar darf das Kind in seinem Spiel- und Bewegungsdrang nicht eingeschränkt werden, unnötiger Lärm muss aber vermieden werden.

Trampelt das Kind zum Beispiel die ganze Zeit absichtlich laut auf dem Boden herum, so hat das weder mit Bewegungs- noch mit Spieldrang zu tun. Trampeln ist kein Spiel und die Bewegung kann auch ohne lautstarkes Auftreten stattfinden. Deswegen sind an diesem Punkt Eltern dazu verpflichtet den Lärm zu vermeiden. Dasselbe gilt für unnötig laut aufgedrehte Musik und Fernseher oder für pausenloses Schreien. Hier kann der Mieter unter Umständen sogar eine Mietminderung aufgrund eines Sachmangels veranlassen. Grundsätzlich gilt aber, dass genervte Mieter die Eltern erst mal auf die Problematik ansprechen sollten, bevor sie die Miete mindern.

#2 – Kinderlärm im Garten

Kinderlärm im Garten

Gehört zur Mietwohnung ein Gemeinschaftsgarten oder einzelne Gartenparzellen, dann kann auch dort Kinderlärm herrschen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Gemeinschaftsgarten handelt oder jeder Mieter ein eigenes Gartenabteil hat, wo auch Familien sich mit ihren Kindern beschäftigen. In jedem Fall haben auch hier Kinder das Recht sich auszutoben.

Kinderlärm im Garten ist besonders in den Sommermonaten beinah noch unbeliebter als Kinderlärm im Mietshaus. Hier gelten aber auch dieselben Regeln: Im normalen Maß ist der Kinderlärm zu dulden, die Eltern müssen aber aktiv versuchen den Kinderlärm zu reduzieren, um Nachbarn nicht unnötig zu belästigen.

Bei der Nutzung eines Gemeinschaftsgartens gilt zusätzlich, dass, auch wenn der Garten gemeinschaftlich genutzt wird, eine gerechte Nutzungsmöglichkeit besteht und Rücksicht genommen wird. Das heißt, dass das Kinderspielzeug, der Kombikinderwagen, das Laufgitter und andere Dinge nicht im ganzen Garten verteilt liegen dürfen. Außerdem dürfen die Kinder nicht auf den Gartenmöbeln herumturnen, Blumentöpfe umschmeißen, Früchte einfach ernten oder die Beete zertrampeln.

Beschädigungen sind auch durch Kinder auszuschließen. Über das Ernten von Früchten und die allgemeine Nutzung sollte sich vorher geeinigt werden.

#4 – Kinderlärm draußen

Kinderlärm draußen muss ebenso hingenommen werden wie der Lärm im Haus selbst. Besonders wenn es sich um benachbarte Kindertageseinrichtungen und Schulen handelt, muss jeder Lärm hingenommen werden.
Und auch Lärm durch Spielplätze, irrelevant ob öffentlich oder zum Mietshaus gehörig, ist zu akzeptieren. Selbst dann, wenn es sich bis in die Nacht hineinzieht.

#5 – Kinderlärm während Ruhezeiten

Kinderlärm nach 20 Uhr und Sonntags

Kinderlärm nach 20 Uhr ist besonders lästig. Allgemein ist Kinderlärm während der Ruhezeiten eine große Belastung. So schlägt Kinderlärm am Sonntag, nach 20 Uhr und an Feiertagen den Nachbarn besonders oft auf den Magen. Hingegen wird Kinderlärm am Tag und früh morgens am ehesten akzeptiert, weil der Lärm dann am häufigsten überhört wird.

Allgemein gelten die Ruhezeiten:

  • Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Nachtruhe
  • Zwischen 12 Uhr und 15 Uhr Mittagsruhe
  • Sonn- und Feiertag ist ganztägig Ruhezeit.
  • Je nach Bundesland können die Zeiten etwas abweichen.

In jedem Fall gibt es überall gesetzliche Ruhezeiten. Diese müssen und können von Babys und Kleinkindern aber nicht eingehalten werden. Das heißt: Schreit ein Baby oder Kleinkind in der Nacht um 0:36 Uhr, kann sich kein Nachbar ernsthaft darüber beklagen.

Wird das Kind älter, sollte der Kinderlärm während Ruhezeiten abnehmen. Ab einem Alter von 14 Jahren wird davon ausgegangen, dass das Kind so weit entwickelt ist, dass es sich anpassen und ein entsprechendes Sozialverhalten aufweisen kann. Ab diesem Alter gilt der Lärm also nicht mehr direkt als Kinderlärm und sollte besonders während der Ruhezeiten weitestgehend vermieden werden. Normaler „Lärm“, etwa durch Fußball spielen oder gemeinsamen Computerspielen muss aber weiterhin akzeptiert werden.

Wann ist Kinderlärm alarmierend?

Kinderlärm

Oft wird Kinderschreien als normal betrachtet. Etwa, wenn das Kind nicht ins Bett gehen möchte, noch einen Film schauen will oder etwas anderes auszusetzen hat. Babygeschrei wird häufig durch Hunger, Bauchschmerzen oder durch das Zahnen verursacht. Aber wann sollte man als Nachbar aufmerksam werden?

Viele tun sich schwer Kindergeschrei zu differenzieren. Die meisten Leute achten auch gar nicht darauf. Manchmal erst Jahre oder gar Jahrzehnte später kommt heraus, dass das Kind körperlich oder seelisch misshandelt wurde. Generell gilt, lieber einmal mehr beim Jugendamt anrufen als einmal zu wenig. Viele Nachbarn scheuen sich aber davor, besonders wenn sie einen guten Draht zur betroffenen Familie haben.

Die Personen darauf anzusprechen hilft in der Regel nichts, da niemand einfach zugibt, dass es Probleme gibt. Oft hilft es schon das Verhalten der Kinder genauer zu beobachten oder nach Flecken Ausschau zu halten. Hört man genauer hin, hört man während des Schreiens oft Klatschen, Poltern oder Geschrei der Eltern.
Manchmal hört man aber nur das Schreien. Auch dann, kann das dramatische Ursachen haben. Irrelevant, ob man sich sicher oder unsicher ist, das Jugendamt kann der Sache auf den Grund gehen und je nach Problem der Familie oder dem Kind helfen. Ist die Sorge unbegründet gewesen, hat das auch keine negativen Folgen für die betroffene Familie.


Auch interessant für Eltern:


Fazit – Kinderlärm

Kinderlärm wird oft als Belästigung gesehen, muss aber weitestgehend hingenommen werden. Ist Weinen oder Geschrei ungewöhnlich häufig oder taucht mit merkwürdigen Nebengeräuschen auf, sollte man als Nachbar wachsam werden.

Aber auch wenn Kindergeschrei im Mehrfamilienhaus und im Garten allgemein sogar zu den Ruhezeiten hingenommen werden muss, sollte es sich grundsätzlich im akzeptablen Rahmen befinden. Nimmt der Kinderlärm überhand, sollten die Eltern darauf angesprochen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergriffen werden.