9 wichtige Dinge, die nach der Geburt zu erledigen sind

9 wichtige Dinge, die nach der Geburt erledigt werden müssen

Eine Geburt ist etwas unglaublich Fantastisches. Besonders beim ersten Nachwuchs sind viele neu gebackene Eltern überwältigt von den Emotionen und müssen sich erst an das neue Leben gewöhnen. Ehe sich ein gewohnter Alltag mit Baby entwickeln kann, gibt es viele Dinge, die zu erledigen sind. Meldungen, Beantragungen, Mitteilungen – diese sind wichtig, damit auch behördlich alles glatt läuft und später keine Komplikationen entstehen.

9 wichtige Erledigungen, die nach der Geburt anstehen

Im Folgenden haben wir euch 9 Dinge aufgelistet, die Ihr nach der Geburt erledigen müsst. Teilweise könnt Ihr dies auch schon vor der Geburt vorbereiten.

1. Information an den Arbeitgeber

Als Mutter musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren, dass du dein Baby bekommen hast. Das machst du am besten in den ersten Tagen nach der Geburt, denn dass du deinen Arbeitgeber über die Geburt informierst, ist wichtig für deinen Mutterschutz.

Der Mutterschutz dient dir als Sicherheit. Er gewährt dir die Befreiung von der Arbeit, selbst dann, wenn dein Partner in Elternzeit geht. Ein Anruf bei deinem Arbeitgeber reicht, um ihm die Geburt mitzuteilen. Du kannst ihm diese Information aber auch persönlich sagen oder schriftlich zukommen lassen.

Handelt es sich bei deiner Geburt um eine Frühgeburt oder gebärst du mehr als ein Kind, verlängert sich der Mutterschutz von acht Wochen bei normalen Geburten, um vier Wochen, also auf zwölf Wochen.

2. Geburtsurkunde beantragen

Eine ebenfalls sehr wichtige Erledigung, die ihr baldmöglichst nach der Geburt machen solltet, ist die Beantragung der Geburtsurkunde. Auf diese baut quasi alles auf – sie ist enorm wichtig! Beantragen könnt ihr sie entweder im Krankenhaus, wo die Geburt stattgefunden hat, oder im Standesamt des Ortes, wo euer Baby geboren wurde. Manche Krankenhäuser übernehmen die Beantragung der Geburtsurkunde, sodass ihr weniger Stress habt. Das ist aber nicht überall geboten. Informiert euch am besten direkt bei der vorherigen Besichtigung des Kreißsaals im Krankenhaus, ob dieses die Beantragung übernimmt. Müsst ihr dies selbst tun, sollte das innerhalb der ersten sieben Tage nach der Geburt geschehen.

Beantragt ihr die Geburtsurkunde beim Standesamt, benötigt ihr die Geburtsbescheinigung von der Klinik wo die Geburt stattgefunden hat, sowie eure Personalausweise. Weiter braucht ihr eure eigenen Geburtsurkunden und die der eventuell bereits geborenen Kinder vor dem Neugeborenen. Seid ihr verheiratet, benötigt ihr eine Urkunde darüber oder mindestens eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch. Seid ihr nicht verheiratet, wird zusätzlich die Vaterschaftsanerkennung, die Sorgeerklärung sowie die Zustimmung des weiblichen Elternteils benötigt. Wart ihr verheiratet, seid aber mittlerweile geschieden, wird das Scheidungsurteil gebraucht.


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3. Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Paaren)

Habt ihr die Vaterschaft nicht bereits vor der Geburt anerkennen lassen, solltet ihr das nach der Geburt unbedingt nachholen. Ihr könnt das beim Jugendamt, Amtsgericht oder beim Standesamt erledigen. Wichtig hierfür ist, dass das weibliche Elternteil anwesend ist und die Zustimmung gibt.

Um die Vaterschaft anerkennen zu lassen, benötigt ihr außerdem eure Personalausweise, eure Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden und die Geburtsurkunde eures Kindes.

4. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Natürlich muss euer Baby auch bei der Stadt angemeldet werden. Das könnt ihr direkt nach der Geburt machen, sobald ihr die Geburtsurkunde erhalten habt. Solltet ihr nicht verheiratet sein, ist es wichtig, dass auch die Vaterschaft anerkannt sein muss. Außerdem wird auch der Personalausweis benötigt.
Mit den benötigten Unterlagen könnt ihr dann direkt vor Ort im Einwohnermeldeamt euer Baby anmelden. Damit bekommt es eine offizielle Adresse und wird der Stadt als Einwohner gemeldet.

5. Anmeldung bei der Krankenkasse

Die Krankenversicherung ist von enormer Wichtigkeit, weshalb ihr euer Baby schnellstmöglich nach der Geburt anmelden solltet. Teilt eurer Krankenkasse, oder einer eurer Krankenversicherungen mit, dass das Baby geboren wurde und mitversichert werden muss.

Vorerst reicht es, wenn ihr das bei eurer Krankenkasse telefonisch oder per E-Mail meldet. Die Krankenkasse wird euch dann alle benötigten Formulare zuschicken. Diese müsst ihr ausfüllen und zurückschicken. Als Nachweise benötigt ihr die Geburtsurkunde, die als Kopie dem Formular beigefügt werden muss. Hat die Krankenkasse euren Fall bearbeitet, bekommt euer Baby seine ganz eigene Versichertenkarte.

Tipp der Redaktion: Wenn Ihr mit eurem Kleinen regelmäßig zum Zahnarzt oder Sport geht, dann könnt ihr beispielsweise bei familienfreundlichen Krankenkassen wie der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, an Kinderbonusprogrammen teilnehmen. Hier könnt Ihr bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen Punkte und Prämien sammeln, welche Ihr später in Bares umwandeln könnt.

6. Elterngeld beantragen

Euer Elterngeld müsst ihr bei der Elterngeldstelle beantragen. Je nachdem woher ihr kommt, könnt ihr bereits vor der Geburt online den Antrag stellen – nach der Geburt müsst ihr aber die fehlenden Angaben ausfüllen und mit der Geburtsurkunde die Geburt nachweisen. In diesem Fall benötigt ihr eine extra Ausfertigung mit dem Vermerk, dass diese Ausführung für das Elterngeld ist. Außerdem benötigt ihr eine Bescheinigung des Arbeitgebers des weiblichen Elternteils, über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Des Weiteren werden Kopien der Personalausweise gebraucht, die Steuer-ID und die Einkommens-Steuerbescheide beider Elternteile aus demselben Kalenderjahr in dem das Baby geboren wurde(falls vorhanden), Kopien der Geburtsurkunden weiterer im Haushalt lebenden Kinder (falls vorhanden), sowie die Gehalts- und Lohnnachweise der letzten zwölf Monate. Außerdem benötigt die Elterngeldstelle auch die Bescheinigung der Krankenkasse und natürlich den Antrag auf das Elterngeld.

7. Kindergeld Antrag stellen

Ist euer Kind geboren, steht euch das Kindergeld für euren Nachwuchs zu. Habt ihr die Geburtsurkunde und die Steuer-ID eures Kindes erhalten, könnt ihr das Kindergeld beantragen. Meldet euch am besten umgehend nach Erhalt der Unterlagen bei der Familienkasse und stellt den Antrag auf das Kindergeld. Außerdem muss das Kindergeld beantragende Elternteil seine eigene Steuer-ID sowie seinen Personalausweis vorlegen.

8. Kinderreisepass beantragen

Solltet ihr in nächster Zeit verreisen wollen, müsst ihr für euer Kind erst einen Kinderreisepass beantragen. Das könnt ihr, sobald ihr die Geburtsurkunde erhalten habt.

Mit der Geburtsurkunde und einem biometrischen Bild eures Babys beantragt ihr den Kinderreisepass ganz einfach beim Einwohnermeldeamt. Geht nur einer von euch hin, benötigt dieser die Zustimmung des anderen Elternteils in Form einer Vollmacht, damit der Reisepass beantragt werden kann. Ist der Reisepass ausgestellt, ist er sechs Jahre lang gültig.

9. Anmeldung beim Kinderarzt

Wenn ihr aus dem Krankenhaus kommt, meldet euch baldmöglichst bei eurem Kinderarzt. Die U2 sollte zwischen dem dritten und dem zehnten Lebenstag vorgenommen werden. Verlasst ihr davor das Krankenhaus, muss die Untersuchung beim Kinderarzt durchgeführt werden. Verweilt ihr dann noch im Krankenhaus, kann die Untersuchung auch dort stattfinden.

Für die U2 benötigt ihr das U-Heft sowie den Entlassungsbrief des Krankenhauses. Habt ihr die Krankenkarte eures Babys noch nicht erhalten, benötigt ihr auch die Versichertenbestätigung, die ihr nach Anmeldung von der Krankenkasse erhaltet.